Damit ein Patient entsprechend seiner Situation und seinen Bedürfnissen auch nach dem Krankenhausaufenthalt bestmöglich versorgt ist, sind die Krankenhäuser verpflichtet, für jeden Patienten individuell zu entscheiden, ob er eine Anschlussversorgung benötigt. Ist dies der Fall, müssen sie dafür einen konkreten Plan in Form des sog. Entlassmanagements vorlegen.
Zu den Bereichen des Entlassmanagments gehören:
- Einschätzung des allgemeinen Unterstützungs- und Behandlungs- und Pflegebedarfs in den ersten Tagen nach Entlassung
- Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen, die sich zeitnah anschließen sollen
- Sicherstellung der ärztlichen Weiterbetreuung
- Versorgung mit Medikamenten, Verbandsmaterial, Hilfs- oder Heilmitteln für die ersten Tage
- Sicherstellung der häuslichen Versorgung und pflegerischen Betreuung
- Organisation von Übergangs-/ Brückenpflege
- bei Bedarf Kontakt zu ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen
- bei Berufstätigen: falls notwendig eine „Krankmeldung“, also die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für bis zu sieben Tage
Damit Sie und Ihr weiterbehandelnder Arzt gut über das weitere Vorgehen informiert sind, erhalten Sie bei der Entlassung einen Arztbrief, der als sog. Überleitungs- oder Entlassungsbericht fungiert, und je nach Bedarf auch Rezepte und weitere Verordnungen. Je nach Klinikorganisation kommt bei Pflegebedarf ein gesonderter pflegerischer Entlassungsbericht dazu.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/entlassmanagement.php