Eine Reha wird von Ihrem Haus- oder Facharzt beantragt. Nachdem der Antrag bewilligt wurde, dauert es ca. 4 bis 5 Monate bis die Behandlung beginnt. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 3 Wochen (Verlängerung um 1 bis 2 Wochen ggf. möglich). Was den Behandlungsort angeht, gibt es keine Entfernungseinschränkung vom Heimatort.
Was ist eine Anschlussheilbehandlung?
Die Anschlussheilbehandlung MUSS im Krankenhaus vom zuständigen Arzt oder Sozialdienst beantragt werden. Sie folgt unmittelbar auf den klinischen Aufenthalt: bei onkologischen Patienten beginnt sie ca. 5 Wochen nach Entlassung. Die Behandlung dauert in der Regel 3 Wochen (Verlängerung um 1 bis 2 Wochen ggf. möglich). Der Behandlungsort kann im Umkreis von 200 km vom Heimatort sein. Kostenträger ist im Falle onkologischer Patienten der Rententräger.
* Quelle: Das Lebenshaus, Fragenkatalog: Diagnose Nierenkrebs? Stellen Sie Fragen!, Stand Oktober 2013, S.28 / 29