Mögliche Fragen …

ⓘ Welche Verordnungen kann das Krankenhaus ausstellen?

1.) Arzneimittelrezepte
Sie können vom Krankenhaus ein Rezept für Arzneimittel bekommen. Außerdem ist es möglich, dass Sie für die ersten Tage zu Hause einen Medikamentenvorrat vom Krankenhaus mitbekommen. Allerdings dürfen die Ärzte Ihnen dabei nur die kleinste Packungsgröße verordnen, die Anschlussrezepte erhalten Sie vom weiterbehandelnden Arzt.

Wichtig zu wissen ist: Sie müssen das Rezept aus dem Krankenhaus innerhalb von 3 Werktagen, einschließlich Samstag, in der Apotheke einlösen. Danach verfällt es.

2.) Krankengymnastik und Lymphdrainage
Das Krankenhaus kann eine Verordnung für die erste Krankengymnastik oder Lymphdrainage ausstellen, wenn die Behandlung zeitnahe und ohne Unterbrechung erfolgen sollte. Die Verordnung gilt für 7 Tage.

3.) Hilfsmittel
Hierbei wird zwischen Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind, und solchen, die nicht für den Verbrauch bestimmt sind, unterschieden. Für beide kann das Krankenhaus eine Verordnung ausstellen. Diese gilt für Hilfsmittel, die für den Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel Hygieneeinlage), für 7 Tage nach der Entlassung. Die Einlösung der Verordnung für Hilfsmittel, die nicht für den Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel eine Gehhilfe), kann jederzeit erfolgen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/entlassmanagement.php

Für diese Zusammenstellung danken wir Martina Preisler, Psychoonkologin an der Charité.

ciuro – Mein Begleiter durch den Krebs.